News vom Gemeindehaus:
03.07.2022 Nach den schon länger laufenden Vorbereitungen zum geplanten Neubau des Gemeindehauses in Peterzell konnte am 03. Juli 2022 nach einem gemeinsamen Gottesdienst in der Mehrzweckhalle in Peterzell der Gemeinde ein wichtiger Meilenstein in diesem Projekt vorgestellt werden: Der Sieger-Entwurf der seit März gelaufenen kleinen Mehrfachbeauftragung. Dieser war wenige Tage zuvor in einer mit über 20 Personen bunt besetzten Jury mit Vertretern aus unserer Planungsgruppe, vom EOK, dem Stadtbauamt und dem Ortsvorsteher nach intensiver und konstruktiver Beratung einstimmig auf den ersten Rang dieses Wettbewerbes gewählt worden.

Nach dem Projektstart in 2018/19 und der ab März 2020 zunächst Corona-bedingt eingetretenen Projektpause und dem anschließend vom EOK verkündeten „Bau-Moratorium“ (Stopp aller noch nicht begonnenen Bauprojekte innerhalb der Badischen Landeskirche) wurde das Projekt im Sommer 2021 von einem Gremium beim EOK auf die sogenannte „Grüne Liste“ der Projekte gesetzt, die aufgrund bestimmter Kriterien trotz des weiterhin geltenden Bau-Moratoriums weiter in die Umsetzung gehen sollen.

Mit der Wieder-Aufnahme des Projektes im Herbst 2021 und der Klärung mit den zuständigen kirchlichen Stellen, wie dieses Projekt unter diesen Randbedingungen weitergeführt werden kann, begann im Januar 2022 die Planungsgruppe Neubau aus dem Gemeindebezirk Petrus mit der Erarbeitung des Kriterienkataloges und des Auslobungstextes. In enger Abstimmung mit der zuständigen Architektin vom EOK, Frau Kotte, konnte so bis zum März der fertige Auslobungstext erstellt und an die 3 ausgewählten Architekturbüros übermittelt werden. Innerhalb von 3 Monaten entstanden so 3 sehr schöne und auch sehr unterschiedliche Entwürfe mit jeweils guten Ideen und Lösungsvorschlägen. Der Sieger-Entwurf von Dagmar Bürk -Kaiser vom Architekturbüro Kaiser Architekten aus Stuttgart, konnte dabei in der Gesamtheit der verschiedenen Anforderungskriterien am besten überzeugen.
In den kommenden Wochen und Monaten stehen nun neben der weiteren inhaltlichen Ausarbeitung des Entwurfes und einer ersten Kostenschätzung auch die notwendigen Verwaltungsprozesse in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt und dem Landratsamt an, um den Weg hin zur Erstellung des für das geplante Grundstück benötigten Bebauungsplans vorzubereiten.